Prüfen Sie, ob Sie ein E-Visum für den Oman benötigen

Arten der eVisa:

  • Einfaches Einreisevisum – einmalige Einreise für bis zu 10 Tagen. Gültig für drei Monate; eVisa muss innerhalb von 90 Tagen nach der Bewilligung verwendet werden.
  • Einfaches Einreisevisum – einmalige Einreise für bis zu 30 Tagen. Gültig für einen Monat; eVisa muss innerhalb von 30 Tagen nach der Bewilligung verwendet werden.
  • E-Visum für mehrmalige Einreisen– Aufenthalt bis zu 30 Tagen. Gültigkeitsperiode: Inhaber des E-Visums muss den ersten Gebrauch vom Visum innerhalb von 30 Tagen nach der Bewilligung machen. Nachdem das E-Visum erstmalig gebraucht wird, bleibt es für einen Jahr ab der ersten Einreise gültig. Maximale zugelassene Aufenthaltsdauer der jeweiligen Einreise: Bis zu 30 Tagen. Maximale zugelassene Aufenthaltsdauer innerhalb der Visagültigkeitperiode: 90 Tage (Nach der Einreise darf der Inhaber bis zu 90 Tagen innerhalb eines Jahres, in Perioden von bis 30 nacheinanderfolgenden Tagen getrennt durch Ein/Ausreise).

Hinweis: Staatsbürger der USA können nach Oman auch mit einem Visum für mehrmaligen Einreisen reisen, welches für 10 Jahre gültig ist und ermöglicht den Aufenthalt im Land für bis zu 6 Monate. Das Visum berechtigt Sie zu Einreisen für touristische oder geschäftliche Zwecke. Das E-Visum muss jedoch innerhalb von 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum gebraucht werden. Nach der ersten Einreise wird das E-Visum 10 Jahre gültig.


Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auch wenn Ihre Abreise nicht in den nächsten Wochen oder Monaten staatfindet, Sie bereits jetzt einen Antrag auf eVisa stellen können. Unsere Spezialisten werden es im optimallen Zeitpunkt bearbeiten, damit Sie Ihr Visum rechtzeitig erhalten und mit einem gültigen Dokument an Ihr Ziel reisen können.

Wer sollte ein E-Visum für den Oman beantragen?
  • Staatsbürger der unten aufgelisteten Länder
  • Residenten der GCC-Staaten
  • Inhaber des gültigen Schengen-Visums
Staatsbürger der unten angegebenen Länder sind auf das E-Visum für den Oman berechtigt:

  • Andorra
  • Argentinien
  • Australien
  • Österreich
  • Belgien
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Brunei
  • Bulgarien
  • Kanada
  • Chile
  • China
  • Kolumbien
  • Kroatien
  • Zypern
  • Tschechien
  • Dänemark
  • Ecuador
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Georgia
  • Hongkong
  • Ungarn
  • Island
  • Indonesien
  • Iran
  • Irland
  • Italien
  • Japan
  • Lettland
  • Libanon
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Macao
  • Mazedonien
  • Malaysia
  • Malta
  • Moldawien
  • Monaco
  • Niederlande
  • Neuseeland
  • Norwegen
  • Paraguay
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Russland
  • San Marino
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Südafrika
  • Südkorea
  • Spanien
  • Suriname
  • Schweden
  • Schweiz
  • Taiwan
  • Thailand
  • Türkei
  • Ukraine
  • Großbritannien
  • Vereinigte Staaten
  • Uruguay
  • Vatikanstadt
  • Venezuela

Folgende Unterlagen müssen allen eVisa-Anträgen beigefügt werden :

– Eingescannte Reisepasskopie (Biodataseite) des Antragstellers

– Digitales Lichtbild des Antragstellers, das Richtlinien für Dokumentenfotos erfüllt

Inhaber des Schengen-Visums

Sollten Sie ein gültiges Schengen Visum (nicht ein gültiges E-Visum) oder ein gültiges Visum für Australien, Kanada, Japan, Vereinigtes Königreich oder die USA (oder den gültigen Aufenthaltstitel der aufgelisteten Länder) besitzen, so sind Sie auf ein bedingtesE-Visum für den Oman berechtigt.

Bürger aus diesen Ländern können sich für das bedingte E-Visum bewerben (wenn sie eine der oben genannten Bedingungen erfüllen):


  • Albanien
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Weißrussland
  • Bhutan
  • Bosnia and Herzegovina
  • Costa Rica
  • Kuba
  • El Salvador
  • Guatemala
  • Honduras
  • Indien
  • Kasachstan
  • Kirgisistan
  • Laos
  • Malediven
  • Mexiko
  • Nicaragua
  • Panama
  • Peru
  • Tadschikistan
  • Turkmenistan
  • Usbekistan
  • Vietnam

Folgende Unterlagen sind jedem Antrag auf bedingtes E-Visum für den Oman beizufügen:

– Eingescannte Reisepasskopie (Biodataseite) des Antragstellers

– Digitales Lichtbild des Antragstellers, das Richtlinien für Dokumentenfotos erfüllt

– Kopie des gültigen Aufenthaltstitel: der USA, des Vereinigten Königreiches, von Kanada, Japan oder Australien

– Kopie des Rück-/Weiterflugtickets

– Bestätigung der Hotelbuchung

Einwohner der GCC-Staaten

Einwohner der GCC-Staaten sind auf das E-Visum für den Oman nur dann berechtigt, wenn Ihr Beruf sich auf der staatlich anerkannten Liste der zugelassenen Berufe des Oman befindet. Liste zum Herunterladen: Vollständige Liste der staatlich anerkannten

Einwohner der GCC-Staaten müssen dem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

– Eingescannte Reisepasskopie (Biodataseite) des Antragstellers

– Digitales Lichtbild des Antragstellers, das Richtlinien für Dokumentenfotos erfüllt

– Kopie des gültigen Residentenvisums (GCC Visum)

– Kopie der gültigen Identitätskarte des Residenten (Vorder- und Rückseite)

Sollten Sie die Reise in den Oman zusammen mit Ihren nicht beschäftigten Familienangehörigen (Ehefrau/Ehemann, Kinder) antreten wollen, bitten wir Sie, uns durch support@evisa.express zu kontaktieren und Antragsnummern der Familienangehörigen zukommen zu lassen

Sollten Sie die Reise in den Oman zusammen mit Ihren Arbeitsgeber (z.B. als Magd, Koch, Fahrer) antreten wollen, so werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

– Visumnummer des Arbeitsgebers (ggf. Antragsnummer, wenn der Antrag soeben gestellt wurde. Der Antrag muss bei unserer Agentur gestellt sein)

– Kopie des gültigen Visums des Arbeitsgeber

– Kopie des gültigen Residentenvisums des Beschäftigten

Wir werden Sie bezüglich erforderlichen Unterlagen kontaktieren

Von den marokkanischen sowie indischen Staatsbürger wird bei der Beantragung des mehrfachen E-Visums (30 Tage) ein gültiges Schengen-Visum benötigt (ggf. ein gültiges Visum für Australien, Kanada, Japan, Vereinigtes Königreich oder die USA; ein gültiges Aufenthaltstitel eines der aufgelisteten Länder ist ebenfalls zu akzeptieren)